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Geburtsschaden durch Hebamme, verzögertes Handeln, Tod eines Kindes bei der Geburt Teil I PDF Drucken E-Mail
Monday, 9. February 2009

Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum Geburtsschadensrecht -hier Hebammenhaftung- auf HEBAMMENHAFTUNG.de von RECHTSANWALT Michael Graf, München

 

 

Beispielsfall

Geburtsschaden durch Hebamme, verzögertes Handeln, Tod eines Kindes bei der Geburt



Teil 1:
Sachverhalt


Der haftungsrelevante Sachverhalt lässt sich in 13 Komplexe aufteilen:


01.   

Am 25.06.03, in der 11. SSW stellte sich die Patientin bei der Hebamme zur Hebammen-Schwangerenvorsorgeuntersuchung vor.

Am 08.07.03 wurde in der Praxis Drs. T eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt, die eine intakte Drillingsgravidität zeigte.


02.   

Die Patientin begab sich am 21.07.2003 in die frauenärztliche Behandlung der Frauenärztin.  Dort konnte in der 14./15. SSW lediglich noch eine Zwillingsschwangerschaft gesehen werden.


03.   

Insgesamt wurden bei der Patientin 12 Schwangerenvorsorgeuntersuchungen durchgeführt, letztmals am 09.12.03 in der 34 +2/7 SSW.


04.   

An diesem Tag (09.12.03) zeigte sich bei der vaginalen Untersuchung eine verkürzte Zervix, der Muttermund war geschlossen, der vorangehende Teil am Becken tastbar, es wurde ein Druck nach unten beschrieben.


05.   

Am 18.12.03 um 17 Uhr kam es in der 35 +4/7 SSW zu einem vorzeitigen Blasensprung ohne Wehentätigkeit. Die Hebamme  wurde kontaktiert. Die Hebamme  informierte die Patientin darüber, dass bei fehlender Wehentätigkeit eine Vorstellung im Geburthaus nicht nötig sei.


06.   

Am 19.12.03 gegen 2.00 Uhr begannen die Wehen, die gegen 3.00 Uhr von der Patientin als so kräftig beschrieben wurden, dass ihr ein Transport in das Geburtshaus nicht mehr möglich schien.

Um 5.30 Uhr war der Muttermund vollständig eröffnet.


07.   

Um 13.52 Uhr kam es zur Geburt des 1. Zwillings aus der I. vorderer Hinterhauptslage. Das Gewicht betrug 2400 Gramm, die Körperlänge 50 cm, der
Kopfumfang 34,5 cm, die APGAR-Werte nach 5 und 10 Minuten 10-10.


08.

  
09.   

Um 14.45 Uhr kam es zum Blasensprung beim 2. Zwilling.
Um 14.46 Uhr kam es zu einem Armvorfall des zweiten Zwillings und zur mütterlichen Hypotonie mit Blässe, Schwindel und Ohnmachtsgefühl. Die Therapie durch die Hebamme  bestand in den Maßnahmen: frische Luft, Notfalltropfen und Kardiodoron.

Um 14.47 Uhr traten Presswehen ein.
Die Geburt wurde mit „Kristellerhilfe“ beendet. (vgl. Akte StA, Blatt14)


10.   

Um 14.53 Uhr wurde der 2. Zwilling, ein Mädchen, geboren. Das Gewicht von Linda R.  betrug 2320 Gramm, die Körperlänge 47 cm, der Kopfumfang 31,5 cm, die APGAR-Werte nach 1,5 und 10 Minuten betrugen 1-3-3. Die Geburt erfolgte mit intaktem Damm. Das Neugeborene musste reanimiert werden, die Hebamme  nahm eine Maskenbeatmung mit einem Beatmungsbeutel vor.


11.   

Um 15.25 Uhr wurde der Kindernotarzt informiert, dieser traf um 15.45 Uhr bei der Patientin ein. Bei Eintreffen des Notarztes war das Kind schlaff und ohne Reflexe, die Sauerstoffsättigung betrug 89%, der APGAR wurde mit 5 bestimmt. Das neugeborene wurde vom Kinderarzt umgehend intubiert. Unter „Diagnose“ im perinatal-Einsatz-Bogen ist eine schwere Asphyxie dokumentiert.


12.  

Um 16.20 Uhr erfolgte die Verlegung des Neugeborenen in die Kinderklinik 3. Ordens Um 17.00 Uhr wurde das Kind in der Kinderintensivstation aufgenommen.
Bei Linda R.  zeigte sich eine metabolische Azidose (stoffwechselbedingte Übersäuerung des Blutes und des Körpers), eine Herzinsuffizienz (Unvermögen des Herzens, die vom Körper benötigte Blutmenge ohne Druckanstieg in den Herzvorhöfen zu fördern) sowie ein pathologisches EEG und somit das typische Bild einer schweren Postasphyxie-Sequenz mit hypoxisch-ischämischer Enzephalopathie (krankhafte Veränderungen des Gehirns).


13.   

Klinikaufenthalt Linda R.  (2. Zwilling)

Linda R.  wurde am 19.12.03 um 16.55 Uhr in der Intensivstation des Krankenhauses III. Orden in München aufgenommen.

„Wir sahen ein intubiertes und beatmetes Frühgeborenes der 35. SSW (nach Petruss), kardiorespiratorisch stabil ohne zusätzlicher Sauerstoffbedarfs. Auffällig war von Anfang an ein starrer Blick und deutliche Kloni aller Extremitäten, erhöhter Beugetonus der Oberen Extremität mit Fäusteln. Da cerebrale Krampfanfälle nicht ausgeschlossen werden konnten, verabreichten wir mehrfach Phenobarbital. Außerdem ausgeprägte Schnappatmung, keine Spontanmotorik, mittelweite Pupillen. Unter Berücksichtigung der klinischen und laborchemischen Parameter, z.B. Lactat, metabolische Azidose, Hyperglykämie, Herzinsuffizienz, pathologisches EEG, handelte es sich hier um das typische Bild einer schweren Postaspphywie-Sequenz mit hypoxisch-ischämischer Enzephalopathie. Sonographisch war im Verlauf ein deutliches Hirnödem mit hochpathologischem Doppler zu sehen.

Wegen der Vorgeschichte verabreichten wir bereits primär Antibiotika, Im Lochialabstrich der Mutter waren Streptokokken der Gruppe G nachweisbar. Unter den üblichen intensivmedizinischen Maßnahmen stabilisierte sich der Zustand innerhalb der ersten Lebenswoche deutlich. Linda wurde zunehmend wacher, die Medikamente konnten zügig reduziert und die Nahrung aufgebaut werden. Mit den Eltern wurden mehrfach ausführliche Gespräche über den Krankheitszustand ihres Kindes und die schlechte Prognose geführt. Am 02.01.04 konnten wir Linda bei ausreichender Spontanatmung extubieren. In Rücksprache mit den Eltern sollte Linda bei einer Verschlechterung unbedingt wieder reintubiert werden.

Am 03.01.04 verschlechterte sich die Atmung, am pharyngealem IMV kam es zur Schnappatmung mit zunehmendem Sauerstoffbedarf, daher erfolgte in Absprache mit den Eltern die Reintubation und maschinelle Beatmung. Gegen 18.00 Uhr hatte sich der Zustand dramatisch verschlechtert unter dem klinischem Bild einer gramnegativen Sepsis mit arterieller Hypotonie, metabolischer Azidose, CRP-Anstieg und Agranulozytose. Unter hochdosierter Katecholamintherapie und Kortison war der Blutdruck nicht zu stabilisieren und eine Oxygenierung nicht mehr möglich. Am 04.01.04 um 0.50 verstarb das Mädchen nach anhaltender Bradyarrhythmie auf dem Arm der Mutter. Eine Obduktion wurde von den Eltern abgelehnt. In der Blutkultur war schließlich Pseudomonas aerugenosa nachweisbar. Dies bestätigte unseren V. a. gramnegative Sepsis.“


14.   

Klinikaufenthalt Mutter R.  Sabine

Stationäre Behandlung vom 21.12. bis 27.12.2003

Diagnose:

Endomyometritis (Entzündung der Innenhaut und der Muskelschicht der Gebärmutter), Anämie (Blutmangel), Dyspnoe (Atemnot), Fieber, allergische Hautreaktion Unterbauch
Vaginalabstrich: häm Streptokokken G oder B (schlecht leserlich)

 

 

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ZIERHUT AG

Michael Graf

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