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Seite 1 von 3 Hier finden Sie Urteile deutscher Gerichte zum Medizinrecht. Sollten Sie eine strukturietere Darstellung wünschen, empfehlen wir Ihnen unsere Themenseite Gerichtsurteile. Haftung für Hygienemängel in der Arztpraxis Urteil des BGH vom 20.03.2007 - VI ZR 158/06
Fazit: Anders als im Bereich des ärztlichen Handelns, in dem grundsätzlich der Patient die Darlegungs- und Beweislast für einen von ihm behaupteten Behandlungsfehler sowie dessen Ursächlichkeit für den eingetretenen Gesundheitsschaden trägt, kommt bei der Verwirklichung von Risiken, die nicht vorrangig aus den Eigenheiten des menschlichen Organismus erwachsen, sondern durch den Klinikbetrieb oder die Arztpraxis gesetzt und durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehensobjektiv voll beherrscht werden können (sog. voll beherrschbare Risiken), der Rechtsgedanke des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zum Tragen, wonach die Darlegungs- und Beweislast für Verschuldensfreiheit bei der Behandlungsseite liegt. Krankenhaushaftung wegen Organisationsverschulden Urteil des BGH vom 16.4.1995, Aktenzeichen VI ZR190/95
Fazit: Steht zur Überwachung eines CTG nur eine Krankenschwester zur Verfügung, so haftet das Krankenhaus wegen Organisationsverschulden. Das Belegkrankenhaus muß im Rahmen seiner Organisationsgewalt dagegen vorgehen wenn der Belegarzt dem Pflegepersonal des Belegkrankenhauses Aufgaben überlässt, die die pflegerische Kompetenz übersteigen. Im vorliegenden Fall ging es um die Überwachung eines CTG durch die Nachtschwester. Schutzbereich eines auf Schwangerschaftsverhütung gerichteten Vertrags zwischen Arzt und Patientin Urteil des BGH Vom 14.11.2006 - VI ZR 48/06
Fazit: In den Schutzbereich eines auf Schwangerschaftsverhütung gerichteten Vertrags zwischen Arzt und Patientin ist nicht nur ein ehelicher, sondern auch der jeweilige nichteheliche Partner einbezogen, der vom Fehlschlagen der Verhütung betroffen ist.
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