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Seite 3 von 3 Verteilung der haftungsrechtlichen Verantwortung in einem Belegkrankenhaus Urteil des OLG Karlsruhe vom 16.05.2001, Az.: 7 U 46/99
Sachverhalt: Kläger ist der Haftpflichtversicherer zweier Belegärzte. Er nimmt das beklagte Krankenhaus aus übergegangenen Recht wegen der erbrachten Schadensersatzleistungen an ein bei seiner Geburt schwer geschädigtes Kind in Anspruch. Die Belegärzte wurden deswegen bereits 1997 rechtskräftig verurteilt. Anläßlich des Verfahrens war festgestellt worden, dass sie für den Fehler einer Hebamme, die Angestellte des Krankenhauses war, einzustehen hatten. Die klagende Versicherung ist der Ansicht, das beklagte Krankenhaus hafte für das Fehlverhalten der Hebamme und sei deshalb letztlich allein für den Schaden verantwortlich. Diesem Argumentation folgte das OLG jedoch nicht.
Das Urteil des OLG ist rechtskräftig, der BGH hatte die Revision der Klägerin durch Beschluss vom 18.06.2002 (Az.: I ZR 224/01) nicht angenommen.
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