Maja
27 February 2010 22:27
Hallo!
Ich habe eine Frage dazu, ob meine Hebamme ihre Haftung richtig einschätzt, weil für mich die Situation sehr widersprüchlich ist.
Ich selbst bin die Schangere, erwarte jetzt mein zweites Kind. Ich bin gesund, lebe gesund, hatte mit der ersten SS keine Probleme, hab dort alles mitgemacht was mir so zugetragen wurde.
Beim Ultraschallscreening im 5ten Monat in der jetzigen SS hat die Frauenärztin festgestellt, dass der ATP Wert (Bauchumfang des Babies) etwas aus der Reihe tanzt. (bei der letzten Geburt wurde der Wert erst gar nicht untersucht) Alle anderen Maße waren aber für die berechnete Woche genau richtig, auch die laut Hebammenuntersuchung (wo der Bauch vermessen wird)
Jedenfalls habe ich dann die Information erhalten, dass das Ultraschall das Baby starkem Lärm aussetzt und wollte möglichst keine weitere, um dem Baby Stress zu ersparen, da Stress dieser Art aus meiner Sicht völlig in seinen Auswirkungen unterschätzt ist. Ich bin auch gegen Blutuntersuchungen eingestellt (leiste dafür auch gerne eine Unterschrift), da ich deren Aussagekraft speziell für Viren als nicht ausreichend belegt sehe und deshalb nicht will. Es spricht darüber hinaus nichts dafür, dass sich die Werte seit der letzten SS verändert haben.
Die freiberufliche Hebamme, bei der ich eine Hausgeburt machen wollte, ist nun der Meinung, dass sie für ihre rechtliche Absicherung nicht darauf verzichten kann,
dass ich die Blutuntersuchungen auf Virentests mache, und auch nicht auf einen Dopplerultraschall verzichten kann, (auch wenn Bauch/Gebärmutter sich normal entwickeln laut Hebammenuntersuchung), auch wenn sie die persönlich selbst nicht für notwendig hält.
Wegen dieser Aussagen fühlte ich mich dazu gedrängt, und habe das letzte US Screening auch noch gemacht, wobei der ATP wert zwar noch niedriger als normal war, aber vom Trend her deutlich "normaler" als zuvor, so dass wenn dieser Trend weiter anhält mit einem normalen ATP Wert ab der 37 Woche zu rechnen ist. Weil der Wert jedoch noch nicht ganz im Durchschnittsintervall lag, bestand sie auf einen Doppler, also dass der Empfehlung der Frauenärztin Folge geleistet wird.
Rechtlich stehe ich unter keinem Zwang diesen Untersuchungen zuzustimmen, sie meinte aber ich müsse das tun, damit SIE rechtliche Sicherheit hat. Eine rechtliche Sicherheit, die sie ihrer Meinung nach auch gehabt hätte, wenn ich keinem US Screening zugestimmt hätte und nie bei der Frauenärztin erschienen wäe. (Also der ATP Status des Kindes unbekannt gewesen wäre)
Ich fand das etwas merkwürdig, und bin dann zu einem Geburtshaus gewechselt. Die hatten genau die selbe Beurteilungsgrundlage und meinten dass sie genügend rechtliche Sicherheit haben auch ohne Doppler und Blutuntersuchungen. Dem niedrigen ATP Wert messen sie genau wie ich keine Bedeutung bei.
Wie ist die rechtliche Situation der Hausgeburtshebamme? Steht sie unter dem Druck von einer gesunden Schwangeren Blutwerte/sonstige Untersuchungen zur rechtlichen Absicherung einzufordern, weil sie in irgendeiner Form haftet? Wenn ja, Hat sie da andere Möglichkeiten sich abzusichern?
Die Frage ist also ob man als gesunder informierter Patient durch eigenverantwortliches Ablehnen bestimmter Untersuchungen unausweichliche Risiken auf eine freiberufliche Hebamme abwälzt, so dass diese genötigt ist, dich vor die Wahl zu stellen: Entweder stimmst du diesen Untersuchungen zu oder es gibt keine Hausgeburt, da das rechtliche Risiko nicht tragbar ist.
Vielen Dank für ihren fachlichen Rat.
Irmgard
05 November 2007 10:24
Geburten sollten von Hebammen und nur von Hebammen gemacht werden. Und deswegen finde ich die Geburt in einem Geburtshaus nicht nur persönlicher sondern auch viel natürlicher. Ging doch früher auch ohne Arzt und Kaiserschnitt.
Und was viele gar nicht wissen aber statistisch längst erwiesen ist: die Sterberate ist beim Kaiserschnitt höher als bei einer natürlichen Geburt. Und deswegen sollte die Seite besser arzthaftung oder gynäkologenhaftung heißen.
Liebe Grüße, Irmgard